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Software des Herstellers IBM (außer Z-Software für den IBM-Mainframe) Los 3
1. Der Prüfung, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen, dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen (z. B. eines behördlichen Führungszeugnisses) verlangt werden.
Bei einer Bietergemeinschaft ist für jedes Mitglied eine Eigenerklärung vorzulegen. Im Fall einer Eignungsleihe muss die Eigenerklärung des eignungsleihenden Dritten bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Für sonstige Dritte (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe) muss die Eigenerklärung spätestens vor der Zuschlagserteilung vom Zuschlagskandidaten vorgelegt werden. Sollte die Eigenerklärung für sonstige Dritte nicht bereits mit dem Angebot eingereicht werden, wird die Vergabestelle die Erklärung vor Zuschlagserteilung entsprechend gesondert anfordern.
2. Der Prüfung, ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt, der zum Ausschluss vom Verfahren führt, dient das Formular "Eigenerklärung Sanktionen Russland". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden.
3. Gemäß EU-Verordnung 2022/2560 sind Bieter verpflichtet, finanzielle Zuwendungen aus Drittstaaten offenzulegen, sofern deren Auftragswert den Wert von 125 Mio. Euro überschreitet. Das "Formular FS-PP" ist in diesem Fall mit dem Angebot einzureichen. Fehlende Erklärungen können hierbei zum Ausschluss führen. Das Ausfüllen des Formulars ist auch erforderlich, wenn ein Zuschlag auf mehrere Lose erfolgt und dabei der Wert von 125 Mio. Euro überschritten wird. Dies gilt auch sofern keine Zuwendungen von Drittstaaten erfolgen.
4. Der jeweilige Ort der Leistungserbringung wird in Absprache mit dem jeweiligen Bedarfsträger festgelegt. Grundsätzlich kann die Leistungserbringung deutschlandweit an allen Dienstsitzen der jeweiligen Bedarfsträger erforderlich werden.
5. Bitte tragen Sie in das Formular "Anlage Unternehmensdaten" die für Sie zutreffenden Angaben ein und fügen Sie es Ihrem Teilnahmeantrag/Angebot bei. Die Angabe zur Unternehmensgröße dient statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt die Vergabestelle für die vor dem Zuschlag bzw. bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe einzuholende Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitsnehmerentsendegesetz. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.
6. Die Bindefrist beginnt ab Ende der Angebotsfrist.
7. Abrufberechtigt aus der Rahmenvereinbarung sind:
Die unmittelbare Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland sowie folgende Behörden, Einrichtungen und Organe:
ALDB GmbH
Auswärtiges Amt
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
BG Verkehr
Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation
Bundesamt für Logistik und Mobilität
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Bundesamt für Soziale Sicherung
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Bundesanstalt für Straßenwesen
Bundesarchiv
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Bundesinstitut für Berufsbildung
Bundesinstitut für Risikobewertung
Bundeskriminalamt
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Bundesministerium für Gesundheit
Bundesnachrichtendienst
Bundespolizeipräsidium
Bundesrat
Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH
Bundessortenamt
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltung GmbH
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Deutsche Nationalbibliothek
Deutsche Zentrale für Tourismus e.V.
Deutsches Biomassenforschungszentrum gGmbH
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e. V.
Deutsches Jugendinstitut e. V.
Deutsches Patent- und Markenamt
Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung e.V.
Erdölbevorratungsverband K.d.ö.R.
Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag
Generalzolldirektion - Zentrale Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung
German Institute of Development and Sustainability (IDOS)
Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Johann Heinrich von Thünen-Institut
Kraftfahrt-Bundesamt
Physikalisch-Technische Bundesanstalt
Postbeamtenkrankenkasse
Robert Koch-Institut
Rosa Luxemburg Stiftung
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Statistisches Bundesamt
Umweltbundesamt
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft |