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Organismo Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Descripción Software des Herstellers IBM (außer Z-Software für den IBM-Mainframe) Los 3 1. Der Prüfung, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen, dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen (z. B. eines behördlichen Führungszeugnisses) verlangt werden. Bei einer Bietergemeinschaft ist für jedes Mitglied eine Eigenerklärung vorzulegen. Im Fall einer Eignungsleihe muss die Eigenerklärung des eignungsleihenden Dritten bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Für sonstige Dritte (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe) muss die Eigenerklärung spätestens vor der Zuschlagserteilung vom Zuschlagskandidaten vorgelegt werden. Sollte die Eigenerklärung für sonstige Dritte nicht bereits mit dem Angebot eingereicht werden, wird die Vergabestelle die Erklärung vor Zuschlagserteilung entsprechend gesondert anfordern. 2. Der Prüfung, ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt, der zum Ausschluss vom Verfahren führt, dient das Formular "Eigenerklärung Sanktionen Russland". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden. 3. Gemäß EU-Verordnung 2022/2560 sind Bieter verpflichtet, finanzielle Zuwendungen aus Drittstaaten offenzulegen, sofern deren Auftragswert den Wert von 125 Mio. Euro überschreitet. Das "Formular FS-PP" ist in diesem Fall mit dem Angebot einzureichen. Fehlende Erklärungen können hierbei zum Ausschluss führen. Das Ausfüllen des Formulars ist auch erforderlich, wenn ein Zuschlag auf mehrere Lose erfolgt und dabei der Wert von 125 Mio. Euro überschritten wird. Dies gilt auch sofern keine Zuwendungen von Drittstaaten erfolgen. 4. Der jeweilige Ort der Leistungserbringung wird in Absprache mit dem jeweiligen Bedarfsträger festgelegt. Grundsätzlich kann die Leistungserbringung deutschlandweit an allen Dienstsitzen der jeweiligen Bedarfsträger erforderlich werden. 5. Bitte tragen Sie in das Formular "Anlage Unternehmensdaten" die für Sie zutreffenden Angaben ein und fügen Sie es Ihrem Teilnahmeantrag/Angebot bei. Die Angabe zur Unternehmensgröße dient statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt die Vergabestelle für die vor dem Zuschlag bzw. bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe einzuholende Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitsnehmerentsendegesetz. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen. 6. Die Bindefrist beginnt ab Ende der Angebotsfrist. 7. Abrufberechtigt aus der Rahmenvereinbarung sind: Die unmittelbare Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland sowie folgende Behörden, Einrichtungen und Organe: ALDB GmbH Auswärtiges Amt Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege Berufsgenossenschaft Holz und Metall BG Verkehr Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation Bundesamt für Logistik und Mobilität Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Bundesamt für Soziale Sicherung Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung Bundesanstalt für Straßenwesen Bundesarchiv Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Bundesinstitut für Berufsbildung Bundesinstitut für Risikobewertung Bundeskriminalamt Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Bundesministerium für Gesundheit Bundesnachrichtendienst Bundespolizeipräsidium Bundesrat Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH Bundessortenamt Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltung GmbH Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Deutsche Nationalbibliothek Deutsche Zentrale für Tourismus e.V. Deutsches Biomassenforschungszentrum gGmbH Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e. V. Deutsches Jugendinstitut e. V. Deutsches Patent- und Markenamt Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung e.V. Erdölbevorratungsverband K.d.ö.R. Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag Generalzolldirektion - Zentrale Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung German Institute of Development and Sustainability (IDOS) Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung Johann Heinrich von Thünen-Institut Kraftfahrt-Bundesamt Physikalisch-Technische Bundesanstalt Postbeamtenkrankenkasse Robert Koch-Institut Rosa Luxemburg Stiftung Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Statistisches Bundesamt Umweltbundesamt Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
Expediente ZIB 12.09 - 9933/22/VV : 3
Plazo Duración: 12 meses
Importe Importe estimado (sin impuestos): 140000000.00 euros.
Domicilio Brühler Straße 3
Teléfono +49 22899610-3535
Telefax Email: ZIB@bescha.bund.de
Fecha límite Hasta el día 03/09/2024 a las 11:30h
Lugar de presentación
Fecha de apertura
Fecha de publicación 02/08/2024
Boletín de DOUE Paises
Web
https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:465247-2024:TEXT:ES:HTML
Fecha límite de obtención de documentos
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