Anuncio de Adjudicación

Organismo Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Descripción Vergabe von Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, weitere mikrobiologische Parameter, Blei sowie andere Schwermetalle gemäß geltender Trinkwasserverordnung, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, bundesweit a) Teilnehmerfragen: Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 25.07.2024 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Platt-form registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. --- b) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234, E-Mail: ticket@bescha.bund.de --- c) Eine Ortsbesichtigung wird nicht angeboten. --- d) Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Aufgrund der Sicherheitsbestimmungen einiger Liegenschaften ist ggf. in einem angemessenen zeitlichen Rahmen von fünf Werktagen vor Leistungsausführung eine schriftliche Aufstellung des eingesetzten, qualifizierten Personals auf der Liegenschaft bei der zuständigen Ansprechperson gemäß des Auftragsformulars (Anlage C-03_III der Vergabeunterlagen) einzureichen. Die Aufstellung muss den Namen und die Ausweisnummer umfassen, sowie bei Einsatz von Kraftfahrzeugen auf der Liegenschaft das Kraftfahrzeugkennzeichen. Den Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Beschäftigte von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden, dies betrifft die Lose 2, 3, 4, 5, 12, 16, 17, 18, 19 und 23. Um eine rechtzeitige polizeiliche Ãœberprüfung zu ermöglichen, haben Auftrag-nehmerinnen ihre Beschäftigten spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Beschäftigte von Fremdfirmen, die sie nach Ãœberprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen. Der Zutritt zu Liegenschaften, die durch den Bundesgerichtshof (Los 20) genutzt werden, ist nur nach der Durchführung einer Zuverlässigkeitsprüfung auf Grundlage des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und Landesdatenschutzgesetz (LDSG) Baden-Württemberg durch das Landeskriminalamt Baden-Württemberg möglich. Diese dauert etwa 3-4 Wochen und wird direkt durch den Bundesgerichtshof veranlasst. Bei sicherheitsrelevante Liegenschaften ist der Zutritt grundsätzlich sicherheitsüberprüftem Personal der Auftragnehmerin einschließlich Unterauftragnehmerin nach Sicherheitsüberprüfungsgesetz- SÃœG vorbehalten. Es ist eine einfache Sicherheitsüberprüfung gem. § 8 Abs. 1 SÃœG (sog. Ãœ1) für die Liegenschaften der Lose 2, 5 und 8 sowie eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÃœG (sog. Ãœ2 Sab, vorbeugender personeller Sabotageschutz) für die Liegenschaft in Los 13 erforderlich. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die entsprechenden Nachweise der für die Leistungserbringung einzusetzenden Beschäftigten, die bereits erfolgreich sicherheitsüberprüft sind (Ãœ1 und Ãœ2 Sab), innerhalb einer Woche nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Ersatzpersonal ist frühzeitig anzumelden, so dass die Sicherheitsüberprüfungen rechtzeitig eingeleitet und durchgeführt werden können. Erfahrungsgemäß ist durchschnittlich mit einer Bearbeitungszeit von 20 Wochen für eine einfache Sicherheitsüberprüfung (Ãœ1) und von 20 Wochen für die erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ãœ2 Sab) zu rechnen. Es wird darauf hingewiesen, dass nach Maßgabe des Nutzers auch bei nach Sicherheitsstufe Ãœ1 und Ãœ2 Sab überprüftem Dienstleistungspersonal der Auftragnehmerin, zusätzlich die Begleitung durch Bedienstete der Nutzer erforderlich sein kann.
Expediente VOEK 394-23
Plazo Desde el 01/01/2025 hasta el 31/12/2027
Importe
Domicilio
Teléfono 000
Telefax Email: verdingung@bundesimmobilien.de
Fecha límite
Lugar de presentación
Fecha de apertura
Fecha de publicación 22/11/2024
Boletín de DOUE Paises
Web
https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:714874-2024:TEXT:ES:HTML
Fecha límite de obtención de documentos
Entidad
Comunidad Autónoma
Observaciones
Datos de la adjudicación Es una adjudicación que engloba a las siguientes empresas:

Archivos Adjuntos

Ver texto