Anuncio de Licitación

Organismo Einrichtung des Öffentlichen Rechts
Descripción Vergabe von Leistungen über Holzernte und Holzbringung für den für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, BFB Lüneburger Heide, Vergabenummer VOEK 172-24 Mit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen: 1. Angebotsschreiben (Anlage B-01) 2. Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anlage B-03) 3. Vordruck „Bietergemeinschaftserklärung“ (Anlage B-05) (falls einschlägig) - Weiterhin sind einzureichen: 1. Vordruck „Erklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anlage B-06, Seite 1), und „Verpflichtungserklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anlage B-06, Seite 2) 2. Vordruck „Erklärung zur Eignungsleihe“ (Anlage B-06, Seite 3), und „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ (Anlage B-06, Seite 4) 3. Bieterauskunft mit Eigenerklärungen und Nachweise für alle weiteren Unternehmen bei Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmern und bei Eignungsleihe 4. Nachweis der beruflichen Registrierung (Auszug Handelsregister, Gewerbeanmeldung, Mitgliedsnachweis Handwerkskammer oder vergleichbar, Eigenerklärung) 5. Nachweis der Betriebs-Haftpflichtversicherung 6. Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen der Leistungsart Holzernte (Holzeinschlag und Holzbringung) von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten vier Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen für Holzeinschlag und Holzbringung müssen mindestens einen Umfang von 75% der jährlich kalkulierten Kosten/Fm aufweisen, um gewertet zu werden. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern. --- Es ist in der Bieterauskunft folgende Erklärung zur Verfügbarkeit geschützter Technik abzugeben: Da die Arbeiten auf munitionsbelasteten Flächen durchgeführt werden, bestätige ich, dass meine Firma über folgende geschützte Technik verfügt: Schutzmaßnahmen für Holzerntemaschinen Die Fahrerkabinen, der in den „Roten Flächen“ eingesetzten Harvestern/Forwarder, sind mit einer Umlufttechnik ausgestattet, die chemische Kampfstoffe absorbieren kann. Darüber hinaus sind die Fahrerkabinen eingesetzten Harvester/Forwarder im allseitig mit Panzerglas (z. B. Laminat-Scheibe der Widerstandsklasse C2-SF oder Sonderverglasung der Widerstandsklasse BR6 gem. DIN EN 1063 oder gleichwertig) zu versehen. Die Fahrerkabine ist zudem mit einer Stahlplatte ST 37-2 ca. 12 mm dick oder C45 ca. 10 mm dick oder gleichwertig auszustatten. Es sind Nachweise für die Umlufttechnik mit Filter an der zum Einsatz vorgesehenen Technik einzureichen. Es sind Nachweise für die geforderte Panzerung an der zum Einsatz vorgesehenen Technik einzureichen. Sollten die vorgenannten geforderten Nachweise nicht vorgelegt werden können führt dies zum Ausschluss Ihres Angebotes aus dem Vergabeverfahren. --- Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4 der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e Vergabe Plattform einzureichen. --- Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Ãœbersetzung ins Deutsche beizufügen. Der Nachweis der Eignung/des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch Präqualifikation erbracht werden. --- In den Leistungsverzeichnissen müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots. --- Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. --- Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. --- Gewertet wird die Erfüllung der Eignungskriterien zur wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit für Holzernte und Holzbringung --- Bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. --- Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. ---- Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. ---- Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden. --- Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 21.11.2024 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. --- Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr --- Verschwiegenheit/Datenschutz Es gilt die EVB Bundesforst, die Belehrung über die Gefahren gemäß EVB muss einzeln unterzeichnet und mitgeführt werden. Eine Einweisung/Belehrung/Sicherheitsunterweisung erfolgt durch die zuständige Revierleitung. Für die Zutrittsbescheinigung auf den militärisch genutzten Flächen wird je Mitarbeiter ein gültiger Personalausweis bzw. ein gültiges Personaldokument benöt Der AN hat seine Verschwiegenheit und die seiner Mitarbeiter sicherzustellen. Soweit der AN in Ausführung der vertraglichen Leistungspflichten personenbezogene Daten erlangt, ist er verpflichtet, die Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes und der anwendbaren Datenschutzgesetze der Länder zu beachten.
Expediente VOEK 172-24
Plazo Desde el 21/01/2025 hasta el 31/12/2026
Importe Importe estimado (sin impuestos): 1 euros.
Domicilio
Teléfono 000
Telefax Email: verdingung@bundesimmobilien.de
Fecha límite Hasta el día 05/12/2024 a las 09:00h
Lugar de presentación
Fecha de apertura
Fecha de publicación 25/10/2024
Boletín de DOUE Paises
Web
https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:650044-2024:TEXT:ES:HTML
Fecha límite de obtención de documentos
Entidad
Comunidad Autónoma
Observaciones

Archivos Adjuntos

Ver texto