Descripción |
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe eines Rahmenvertrages von Sachverständigenprüfleistungen an technischen Anlagen und Einrichtungen im Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin
Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EUSanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform
einzureichen.
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Sie haben als Bieter zum Nachweis Ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie
zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige
Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage
B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Sie
können alternativ zur „Bieterauskunft Eignungskriterien“ nach § 50 Abs. 1 VgV
die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle
fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV
nach. Liegen bei Ihrem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1
Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom
Verfahren ausgeschlossen, sofern Sie nachweisen, dass Sie zureichende
Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen haben. Werden
Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z. B. eine Eigenerklärung
zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum
Ausschluss aus dem Verfahren. Können Sie aus berechtigtem Grund geforderte
Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer
Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Sollten Sie kein inländischer
Bieter sein, genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden
solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie
durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es
keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung
ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine
beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Auftraggeberin holt im
Rahmen von Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei über
Bieter ein, deren Angebot in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige Merkmale vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des
Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der
Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu
überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen darzulegen. Sie haben zum
Nachweis, dass Sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der
Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des
Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck "Bieterauskunft Eignungskriterien “ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen
erbracht werden.
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Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten
Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform
(www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden.
Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 21.11.2024 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen
der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren
Klärung für die Abgabe eines Angebots wesentlich sind, z. B., weil die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen
verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende
der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
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Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten.
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Bei technischen Fragen zur e Vergabe Plattform wenden Sie sich bitte an
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Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
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