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Beschaffung eines Generalübernehmers für das Bauvorhaben "Vollständiger Ersatzneubau Klinikum Peine
Bekanntmachungs-ID: CXU5YYDY1VM2UY3W
1. Geltung der Verordnung (EU) 2022/2560 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen
Der Auftraggeber geht derzeit davon aus, dass das Vergabeverfahren nicht unter die Verordnung (EU) 2022/2560 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen (Drittstaatensubventionsverordnung, Foreign Subsidies Regulation, nachfolgend "FSR") sowie die Durchführungsverordnung (EU) 2023/1441 der Kommission vom 10. Juli 2023 zur Festlegung detaillierter Vorschriften für die Durchführung von Verfahren nach der Verordnung (EU) 2022/2560 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen durch die Kommission (nachfolgend "Durchführungsverordnung FSR") fällt. Nichtsdestotrotz wendet der Auftraggeber vorsorglich die FSR und die Durchführungsverordnung FSR auf dieses Vergabeverfahren an.
Entsprechend sind Bewerber bzw. Bieter in Vergabeverfahren, die in den Anwendungsbereich der FSR fallen, verpflichtet, gemäß Art. 28ff. FSR sogenannte Meldungen oder Erklärungen bezüglich drittstaatlicher finanzieller Zuwendungen abzugeben.
Die Bewerber in diesem Vergabeverfahren haben dementsprechend Meldungen oder Erklärungen über drittstaatliche finanzielle Zuwendungen gegenüber der Klinikum Peine gGmbH als Auftraggeber in diesem Vergabeverfahren abzugeben (vgl. Art. 29 Abs. 1 FSR). Der Auftraggeber wird die eingereichten Meldungen bzw. Erklärungen gemäß Art. 5 Abs. 3 Durchführungsverordnung FSR zur weiteren Prüfung an die EU-Kommission weiterleiten.
Für die Abgabe von Meldungen und Erklärungen ist zwingend das Formular gemäß Anhang II der Durchführungsverordnung FSR zu verwenden. Die EU-Kommission hat hierzu ein Online-Formular zur Verfügung gestellt. Die Verwendung dieses Online-Formulars wird empfohlen. Informationen hierzu finden sich unter folgendem Link:
https://single-market-economy.ec.europa.eu/practical-information_en
Die Meldungen oder Erklärungen sind dem Auftraggeber zusammen mit dem Teilnahmeantrag über die Vergabeplattform vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich eine Verlängerung der Frist zur Einreichung der Meldungen oder Erklärungen über den Zeitpunkt der Frist für die Einreichung des Teilnahmeantrags hinaus vor.
Fehlende oder nicht fristgerecht eingereichte Meldungen bzw. Erklärungen können zum Ausschluss des betreffenden Bewerbers aus dem weiteren Vergabeverfahren führen.
2. Begrenzung der Anzahl der Bewerber
Der Auftraggeber wird vier Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern. Sollten mehr als vier Bewerber geeignet sein, wird der Auftraggeber im Rahmen der Eignungswertung die vier am besten geeigneten Bewerber ermitteln und diese zur Angebotsabgabe auffordern. Am besten geeignet sind diejenigen Bewerber, die bei Anwendung der nachfolgend beschriebenen Eignungswertungskriterien die meisten Leistungspunkte (LP) unter den Bewerbern erhalten. Im Rahmen der Eignungswertung werden in den Referenzkategorien
- Referenzen für Hochbauleistungen,
- Referenzen für Objektplanungsleistungen und
- Referenzen für Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung
jeweils zwei Referenzen im Hinblick auf ihre Vergleichbarkeit mit dem Ersatzneubau des Klinikums Peine bewertet. Ein einheitliches Referenzprojekt kann dabei - wenn es die entsprechenden Mindeststandards für mehrere Referenzkategorien erfüllt - in mehreren Referenzkategorien bewertet werden. Die Bewerber sollen je Referenzkategorie jeweils zwei Referenzen für die Wertung benennen. Reicht ein Bewerber mehr als zwei Referenzen je Referenzkategorie ein, hat er anzugeben, in welcher Reihenfolge die Referenzen je Referenzkategorie bewertet werden sollen. Der Auftraggeber wird im Rahmen der Wertung letztlich die Referenz(en) zugrunde legen, die am besten zu bewerten sind.
Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Bewerber auf den entsprechenden Rängen wird der Auftraggeber den Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern, der die meisten Leistungspunkte für seine Referenzen für Hochbauleistungen erhalten hat. Sollte auch hiernach Punktegleichheit bestehen, wird der Auftraggeber den Bewerber auffordern, der die meisten Leistungspunkte für seine Referenzen für Objektplanungsleistungen erhalten hat. Sollte danach noch immer Punktegleichheit bestehen, entscheidet das Los.
2.1 Wertung der Referenzen für Hochbauleistungen
Es werden nur solche Referenzen als Referenz für Hochbauleistungen gewertet, die genannten Mindeststandards für jede einzelne Referenz Hochbauleistungen erfüllen.
Die Bewertung der vom Bewerber eingereichten Unterlagen im Hinblick auf die Referenzen für Hochbauleistungen durch den Auftraggeber erfolgt unter Ausübung seines Beurteilungsspielraums im Rahmen einer Gesamtbetrachtung.
Der Auftraggeber bewertet die Vergleichbarkeit des Referenzprojekts mit dem Ersatzneubau des Klinikum Peine hinsichtlich des Leistungsumfangs (insbesondere Volumen der selbst oder durch eigene Unterauftragnehmer erbrachte Bauleistungen und Gesamtbruttogeschossfläche der Bauvorhaben) und hinsichtlich des Leistungsinhalts (insbesondere Ersatzneubau eines Krankenhauses, Beschaffungsmodell [insbesondere GÜ- und TÜ-Modell], Leistungszeitraum [Aktualität und Dauer], Fördermittelbezüge [insbesondere Relevanz FA Bau], Bauleistungen in einem digitalen Projektumfeld [BIM/CDE], bodengebundener Hubschrauberlandesplatz, Beschaffung von medizinischen Großgeräten).
Für die Bewertung wendet der Auftraggeber folgendes Punktesystem an:
Die Unterlagen und Darstellungen zeigen eine
4 Bewertungspunkte: sehr gute
3 Bewertungspunkte: gute
2 Bewertungspunkte: befriedigende
1 Bewertungspunkte: ausreichende
Vergleichbarkeit des Projekts und indizieren eine entsprechende berufliche und technische Leistungsfähigkeit des Bewerbers.
Die erreichten Bewertungspunkte je Referenz werden mit dem Faktor 6,25 gewichtet, sodass je Referenz maximal 25 Leistungspunkte erreicht werden können.
2.2 Wertung der Referenzen für Objektplanungsleistungen
Es werden nur solche Referenzen als Referenz für Objektplanungsleistungen gewertet, die sämtliche genannten Mindeststandards für jede einzelne Referenz Objektplanungsleistungen erfüllen.
Die Bewertung der vom Bewerber eingereichten Unterlagen im Hinblick auf die Referenzen für Objektplanungsleistungen durch den Auftraggeber erfolgt unter Ausübung seines Beurteilungsspielraums im Rahmen einer Gesamtbetrachtung.
Der Auftraggeber bewertet die Vergleichbarkeit des Referenzprojekts mit dem Ersatzneubau des Klinikum Peine hinsichtlich des Leistungsumfangs (insbesondere Volumen der anrechenbaren Kosten für die Objektplanung und Gesamtbruttogeschossfläche des Bauvorhabens) und hinsichtlich des Leistungsinhalts (insbesondere Ersatzneubau eines Krankenhauses, Beschaffungsmodell [insbesondere GÜ- und TÜ-Modell], Leistungsphasen, Leistungsinhalte des SiGeKo, Planung mit BIM, Leistungszeitraum [Aktualität und Dauer], Fördermittelbezüge [insbesondere Relevanz FA Bau]).
Für die Bewertung wendet der Auftraggeber folgendes Punktesystem an:
Die Unterlagen und Darstellungen zeigen eine
4 Bewertungspunkte: sehr gute
3 Bewertungspunkte: gute
2 Bewertungspunkte: befriedigende
1 Bewertungspunkte: ausreichende
Vergleichbarkeit des Projekts und indizieren eine entsprechende berufliche und technische Leistungsfähigkeit des Bewerbers.
Die erreichten Bewertungspunkte je Referenz werden mit dem Faktor 3,125 gewichtet, sodass je Referenz maximal 12,5 Leistungspunkte erreicht werden können.
2.3 Wertung der Referenzen für Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung
Es werden nur solche Referenzen als Referenz für Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung gewertet, die sämtliche genannten Mindeststandards für jede einzelne Referenz Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung erfüllen.
Die Bewertung der vom Bewerber eingereichten Unterlagen im Hinblick auf die Referenzen für Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung durch den Auftraggeber erfolgt unter Ausübung seines Beurteilungsspielraums im Rahmen einer Gesamtbetrachtung.
Der Auftraggeber bewertet die Vergleichbarkeit des Referenzprojekts mit dem Ersatzneubau des Klinikum Peine hinsichtlich des Leistungsumfangs (insbesondere Volumen der anrechenbaren Kosten für die Fachplanung und Gesamtbruttogeschossfläche der Bauvorhaben) und hinsichtlich des Leistungsinhalts (insbesondere Ersatzneubau eines Krankenhauses, Beschaffungsmodell [insbesondere GÜ- und TÜ-Modell], Leistungsphasen, Anlagengruppen, Planung mit BIM, Leistungszeitraum [Aktualität und Dauer], Fördermittelbezüge [insbesondere Relevanz FA Bau]).
Für die Bewertung wendet der Auftraggeber folgendes Punktesystem an:
Die Unterlagen und Darstellungen zeigen eine
4 Bewertungspunkte: sehr gute
3 Bewertungspunkte: gute
2 Bewertungspunkte: befriedigende
1 Bewertungspunkte: ausreichende
Vergleichbarkeit des Projekts und indizieren eine entsprechende berufliche und technische Leistungsfähigkeit des Bewerbers.
Die erreichten Bewertungspunkte je Referenz werden mit dem Faktor 3,125 gewichtet, sodass je Referenz maximal 12,5 Leistungspunkte erreicht werden können.
3. Zuschlagskriterien und Zuschlagswertung
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Zuschlagswertung erfolgt im Hinblick auf die letzten verbindlichen Angebote der Bieter.
Die Angebote werden dabei anhand folgender Zuschlagskriterien bewertet:
1.Preis
1.1 Preis Phase 1: 4,5 %
1.2 Preis Phasen 2, 3 und 4 (unter Indexierung des Preises für die Phasen 2, 3 und 4 entsprechend der angebotenen Bauzeit): 40,5 %
2. Qualität
2.1 Städtebau/ Freianlagen 8,25 %
2.2 Architektur 8,25 %
2.3 Funktionalität 16,5 %
2.4 Qualität TGA/ Energiekonzept 8,25 % - Este anuncio modifica la versión anterior: e7e9d52d-7365-4de5-821f-e55bbb3b1e62-01 |