Descripción |
Fachplanung Fördertechnik, Pina-Bausch-Zentrum Wuppertal
Mit dem Angebot einzureichen:
• die unterschriebene „Eigenerklärung Sanktions-VO“
• das Dokument "Honorarformblatt",
• Ideenskizze gem. Dokument "Bewertungsmatrix Angebote"
• das unausgefüllte Angebotsdokument.docx (erforderlich aus technischen Gründen Ansonsten ist eine Angebotsabgabe nicht möglich. Das Dokument wird nicht Vertragsbestandteil und fließt nicht in die Angebotswertung ein).
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise gemäß Angaben im Vertragsentwurf. Aus der Beauftragung der Leistungen einer Stufe können weder eine Verpflichtung oder ein Anspruch auf direkte oder zukünftige Beauftragung weiterer Stufen noch auf eine Vergütung dieser Leistungen abgeleitet werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, auf eine Übertragung der Leistungen der weiteren Stufen nach der 1. Stufe zu verzichten. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungen dieses Verfahrens besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Die im Honorarformblatt aufgeführten besonderen Leistungen werden optional angefragt und nicht automatisch mit Abschluss des Verfahrens beauftragt. Die Beauftragung erfolgt mit separatem Schreiben des Auftraggebers gem. Erfordernis. Ein Anspruch auf Beauftragung der Leistungen besteht nicht. Diese Leistungen sind nach Abruf entsprechend dem Projektfortschritt und Bauablauf zu erbringen.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Hinweise zu den Referenzen:
Sofern im Rahmen einer Bietergemeinschaft am Verfahren teilgenommen wird, ist nachzuweisen, dass die Erfüllung der Mindestanforderungen Referenzen in Gänze von der Bietergemeinschaft erfüllt werden. D.h. es ist nachzuweisen, dass alle Leistungsphasen und sonstigen Kriterien, die als Mindestanforderung für die Hauptreferenzen gefordert werden, von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft lückenlos erbracht wurden in der den Anforderungen entsprechenden Referenzenprojekten. Gleiches gilt beim Einsatz von Nachunternehmern.
Für die Prüfung der Erfüllung der Mindest- und Bewertungskriterien an die Referenzprojekte werden die Regelungen der HOAI hinsichtlich der erbrachten LPH, der Honorarzone sowie der DIN 276 hinsichtlich der benannten Kostengruppen angewendet. Ausländische Bieter, deren Referenzprojekte nicht den Vorgaben der HOAI und/ oder der DIN 276 entsprechen, dürfen dabei nicht benachteiligt werden. Entsprechend werden ausländische Bieter gebeten, in Ihren Angebotsunterlagen darzulegen, inwiefern Ihre Referenzprojekte den für die Hauptreferenzen geforderten Mindestanforderungen entsprechen. Dabei ist die Vergleichbarkeit insbesondere hinsichtlich der Honorarzone, der Baukosten und der erbrachten Leistungen in den einzelnen Leistungsphasen darzulegen.
Die aufgeführten Referenzen werden im Rahmen der Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV abgefragt und müssen sich auf das Unternehmen des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft beziehen. In Abgrenzung dazu werden persönliche Referenzen der Projekt- und Bauleitung gemäß § 58 Abs. 2 Nr. 2 VgV als Zuschlagskriterium zur Angebotsbewertung herangezogen. Die Mindestanforderungen und Kriterien für die Angebotsbewertung sind dem Dokument "Bewertungsmatrix Angebote" zu entnehmen.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Als vorläufigen Beleg der Eignung akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE), sofern diese alle in dieser Bekanntmachung benannten Erklärungen beinhaltet. Die Vorlage der EEE entbindet nicht von der Verpflichtung, die in Abschnitt Eignungskriterien benannten Nachweise zum dort benannten Zeitpunkt vorzulegen.
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Der Nachweis der Eignung kann auch durch die Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQV) geführt werden. Im Falle des Eignungsnachweises durch die Eintragung in ein PQV werden Unterlagen zum Nachweis der Eignung, die laut dieser Auftragsbekanntmachung mit dem Angebot einzureichen sind, nicht nachgefordert. Der Bieter ist verpflichtet sicherzustellen, dass die geforderten Eignungsnachweise Bestandteil des PQV sind. Sollten die im PQV hinterlegten Eignungsnachweise nicht die in dieser Auftragsbekanntmachung geforderten Eigenerklärungen und Bescheinigungen enthalten und / oder die geforderten Mindestkriterien nicht erfüllen, muss der Bieter seinem Angebot die erforderlichen Eignungsnachweise beifügen. Erfüllen die zur Angebotsabgabe vorgelegten Unterlagen nicht die geforderten Mindestkriterien für die Eignung, wird das Angebot ausgeschlossen. |