Descripción |
MS-Verkabelung
Ablauf des Verfahrens
Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb wird wie folgt durchgeführt:
Für die Teilnahme am Verfahren ist die Bewerbung über www.xvergabe.de erforderlich.
Ist dies erfolgt, so erhält der Bewerber nach Ablauf der Bewerbungsfrist die Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Der Teilnahmeantrag (in deutscher Sprache) sowie alle in der Auftragsbekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen sind erst, nach Angebotsabgabe, auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen.
Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn sich ein Mitglied der Bewerber- /Bietergemeinschaft über die Vergabeplattform bewirbt.
Die Ãœbermittlung der Bewerbung per Telefax oder sonstiger elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, wird nicht anerkannt.
Der Teilnahmeantrag kann vorab über die Vergabeplattform eingereicht werden.
Dieser wird als unverbindlich angesehen. Sollten Sie auf Verlangen der Vergabestelle bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrags keinen neuen /aktualisierten Teilnahmeantrag einreichen, so erhält Ihr vorab eingereichter Teilnahmeantrag Gültigkeit.
Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote nach Prüfung der Eignung ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.
Ergänzungen zur Bekanntmachung
Es wird auf alle weiteren Ausführungen des Dokuments "Teilnahmeantrag", verwiesen. Das Dokument wird unter www.xvergabe.de elektronisch zur Verfügung gestellt.
Die "informatorischen Vergabeunterlagen" werden ebenfalls elektronisch auf der Plattform www.xvergabe.de zur Verfügung gestellt; siehe BT-15 dieser Bekanntmachung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die
Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen interessierten Unternehmen, die sich form- und fristgerecht beworben haben, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden digital über die Plattform www.xvergabe.de zur Verfügung gestellt. Der mit dieser Vorgehensweise
bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die
Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren. |