Descripción |
Baltische Allee, Umbau Kreisverkehr
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
1.) Teilnahmeantrag: Die Bewertung der aufgeführten Anforderungen erfolgt anhand einer Bewertungsmatrix,
sofern keine Ausschlusskriterien vorliegen. Die Bewertungsmatrix „Maßgebende Mindeststandards,
Kriterien und Wichtungen“ liegt den Unterlagen bei (Anlage Aufforderung Teilnahmewettbewerb zu 7.
Maßgebende Mindeststandards, Kriterien und Wichtungen). Die vorgegebenen Mindeststandards müssen
erfüllt werden (d.h. 0-Punkte bei einem Kriterium führen zum Ausschluss). Die 5 Bewerber mit den höchsten
Punktzahlen werden zum Angebot aufgefordert. Sollten gleiche Punktzahlen vorliegen wird die Anzahl der
Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, entsprechend erhöht (kein Losverfahren).
Maßgebende Mindeststandards, Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge
(Interessensbestätigung), max jeweils 3 Punkte zu erreichen:
-§ 45 (4) Nr. 4 VgV Gesamtumsatz - Erklärung über den Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre
-§ 46 (3) Nr. 2 :VgV Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte - Namentliche Nennung der
Projektmitarbeiter inkl. Studien- und Ausbildungsnachweise, projektrelevante Qualifikationen (Ausbildung,
beruflicher Hintergrund und Berufsjahre, auftragsrelevante Zusatzqualifikationen), projektrelevante
Referenzprojekte zu den technischen Fachkräften oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der
Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
-§ 46 (3) Nr. 1 VgV Ausführung von vergleichbaren Leistungen - Nachweis über geeignete Referenzen
(Straßenplanung (LP 1 bis 6) die Planung von Lichtsignalanlagen, die Planung von Bushaltestellen
(jeweils LP 1 bis 6) und die Bauoberleitung/Bauüberwachung (LP 8)) über früher ausgeführte Liefer- und
Dienstleistungsaufträge der in den letzten zehn Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen
mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten
Empfängers
-§ 46 (3) Nr. 9 VgV Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung - Erklärung, aus der ersichtlich ist, über
welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung
des Auftrags verfügt
-§ 46 (3) Nr. 8 VgV Personalbestand - Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die
Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren
-§ 46 (3) Nr. 3 VgV Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität - Beschreibung der technischen Ausrüstung,
der Maßnahmen zur Qualitätssicherung (bspw. Zertifizierung inkl. Nachweis) |