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Organismo Klinik IT eG
Descripción Bereitstellung, Implementierung und Betrieb von IT-Infrastruktur (Rechenzentrumsleistung) 1. Die Vergabeunterlagen für das gegenständliche Verfahren können unter dem Direktlink der eVergabeplattform abgerufen werden und sind gemäß §§ 41 Abs. 1, 9 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt auf der eVergabeplattform verfügbar. Eine Bewerbung um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Teilnahmeantrag) ist ausschließlich mittels des vorgegebenen Bewerbungsformulars (Teil D der Vergabeunterlagen) nebst den dazugehörigen Anlagen möglich. Mit dem Teilnahmeantrag sind sämtliche geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sowie die Vertraulichkeitserklärung (Teil B der Vergabeunterlagen) einzureichen. Angaben, Erklärungen und Nachweise, die von einem Bewerber nicht bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer von den Auftraggebern zu bestimmender Nachfrist bei dem Bewerber angefordert werden. Reicht der Bewerber die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer verbindlich gesetzten Nachfrist ein, so wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Die Auftraggeber sind nicht verpflichtet, dem Bewerber Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Bewerbungsfrist zu geben. Der Teilnahmeantrag muss alle geforderten Unterlagen und Nachweise enthalten und ist gemäß § 53 Abs. 1 VgV i. V. m. § 126b BGB in Textform elektronisch zu übermitteln. Das heißt, die verbindlichen Erklärungen im Teilnahmeantrag müssen dabei durch Unterschrift, Nachbildung der Unterschrift (Faksimile), eingescannte Unterschrift oder Nennung des Namens des Erklärenden ersichtlich sein. Teilnahmeanträge, die den vorstehenden Anforderungen nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt. Eine Ãœbermittlung des Teilnahmeantrages per Post/Boten, Telefax oder E-Mail ist ausgeschlossen. Für den Fall einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft muss jedes einzelne Mitglied das Bewerbungsformular (Teil D der Vergabeunterlagen) nebst den dazugehörigen Anlagen sowie die Vertraulichkeitserklärung (Teil B der Vergabeunterlagen) ausfüllen und gemäß den vorgenannten Vorgaben auf der angegebenen eVergabeplattform zusammen mit dem Teilnahmeantrag der anderen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in Textform gemäß § 53 Abs. 1 VgV i. V. m. § 126b BGB einreichen, wobei auf die vorstehenden Ausführungen zur Einreichung des Teilnahmeantrags verwiesen wird. Weitere Verfahrensbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, dort in den Teilen A („Allgemeine Verfahrensbedingungen“), C („Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb“) und E („Vergabebedingungen für Angebots- und Verhandlungsphase“). 2. Öffentliche Aufträge sind gemäß § 122 GWB i.V.m. § 42 VgV an fachkundige und leis-tungsfähige (geeignete) Unternehmen zu vergeben, die zudem nicht nach den §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Um festzustellen, ob ein Unternehmen geeignet ist, haben die Auftraggeber nach Maßgabe der vergaberechtlichen Bestimmungen auf der Grundlage der ihm zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung verfügbaren Informationen eine in die Zukunft auf die mögliche Auftragsausführung gerichtete Prognose vorzunehmen. Daraus ergeben sich für das Vergabeverfahren die folgende Prüfreihenfolge und der dargestellte Umfang der Prüfung bzw. Wertung durch die Auftraggeber. (1) Keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (1. Prüfungsstufe) Im ersten Schritt prüfen die Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegan-genen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerberge-meinschaften, ob Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB einschlägig sind bzw. – falls dies der Fall sein sollte –, ob wirksame Selbstreinigungsmaßnahmen nach Maßgabe von § 125 GWB durchgeführt und nachgewiesen sind oder ob die Höchstfristen für einen Ausschluss nach § 126 GWB überschritten sind. Zudem prüfen die Auftraggeber, ob der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft einen Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, aufweist. (2) Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung (2. Prüfungsstufe) Im zweiten Schritt prüfen die Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerberge-meinschaften – die auf der 1. Prüfungsstufe nicht vom weiteren Vergabeverfahren aus-zuschließen waren – die Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung. Solche Anforderungen sind ausdrücklich als „Mindestanforderung“ gekennzeichnet. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung führt zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren. (3) Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen (3. Prüfungsstufe) Im dritten Schritt prüfen die Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegan-genen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerberge-meinschaften – die auf der 1. und 2. Prüfungsstufe – nicht vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen waren, den Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen mit dem Auftragsgegenstand. Wesentliche Kriterien für diese Bewertung der Referenzangaben der einzelnen Bewerber sind die nachfolgenden Festlegungen anhand derer eine Rangfolge ermittelt wird. Die Punktwerte – jeweils 1 Punkt (zugleich die Erfüllung der Mindestanforderung) bis 6 bzw. 12 Punkte – werden anhand der wertungsfähigen Referenzen des Bewerbers (bzw. der Bewerbergemeinschaft) in den Kategorien 1 – 3 nach folgenden Maßgaben vergeben. (a) Referenzen der Kategorie 1: (aa) Anzahl an Referenzen für Referenzprojekte - 1 Punkt bei Einreichung von 3 bis 4 Referenzen - 3 Punkte bei Einreichung von 5 bis 6 Referenzen - 6 Punkte bei Einreichung von mehr als 6 Referenzen (bb) Projektdurchführung für Anzahl an Krankenhausbetten (Addition aus den zur Erreichung der maximalen Punktzahl eingereichten Referenzprojekte der Kategorie 1) - 1 Punkt bei 800 bis 2.000 Betten - 3 Punkte bei 2.001 bis 10.000 Betten - 6 Punkte bei mehr als 10.000 Betten (b) Referenzen der Kategorie 2: (aa) Anzahl an Referenzen für Referenzprojekte - 1 Punkt bei Einreichung von 1 bis 2 Referenzen - 3 Punkte bei Einreichung von 3 bis 4 Referenzen - 6 Punkte bei Einreichung von mehr als 4 Referenzen (bb) Projektdurchführung für Anzahl an Krankenhausbetten (Addition aus den zur Erreichung der maximalen Punktzahl eingereichten Referenzprojekte der Kategorie 2) - 1 Punkt bei 500 bis 1.000 Betten - 3 Punkte bei 1.001 bis 2.000 Betten - 6 Punkte bei mehr als 2.000 Betten (c) Referenzen der Kategorie 3: Bei den Referenzen der Kategorie 3 wird der Umfang der Vergleichbarkeit anhand des Erfüllungsgrades durch das angegebene Referenzprojekt der Kategorie 3 hinsichtlich der Funktionalität des in der Ausschreibung zugrundeliegenden Leistungsverzeichnisses (in Prozent) bestimmt: - 1 Punkt bei >50 % - 2 Punkte bei >54 % - 3 Punkte bei >58 % - 4 Punkte bei >62 % - 5 Punkte bei >66 % - 6 Punkte bei >70 % - 7 Punkte bei >74 % - 8 Punkte bei >78 % - 9 Punkte bei >82 % - 10 Punkte bei >86 % - 11 Punkte bei >90 % - 12 Punkte bei >92 % Der Erfüllungsgrad zur Bestimmung der Vergleichbarkeit in Kategorie 3 in Prozent errechnet sich anhand der Angaben nach folgender Formel, nämlich (Anzahl erfüllter "MUSS" + "KANN" + "weitere Anwendungsfälle" / 53 (Gesamtzahl von "MUSS" + "KANN" + "weitere Anwendungsfälle")) * 100% = […]% (Seite 14 des Teil C - Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb) (d)Die sodann in den einzelnen Kategorien 1 bis 3 ermittelten Punktwerte bis zu jeweils 12 Punkten werden addiert, sodass insgesamt maximal 36 Punkte („Gesamtpunktzahl“) erreicht werden können. Der Bewerber (bzw. Bewerbergemeinschaft) mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den ersten Rang. Bewerber (bzw. Bewerbergemeinschaften) mit gleicher bzw. niedrigerer Gesamtpunktzahl werden absteigend auf die nachfolgenden Rangplätzen verteilt, bis die Rangplätze 1 bis 5 ermittelt sind. (e) Für den Fall, dass zwei oder mehr Bewerber (bzw. Bewerbergemeinschaften) dieselbe Gesamtpunktzahl erreichen und damit mehr als fünf Bewerber (bzw. Bewerbergemeinschaften) die Rangplätze 1 bis 5 belegen könnten, wird in analoger Anwendung § 75 Abs. 6 VgV eine Losentscheidung unter den Bewerbern (bzw. Bewerbergemeinschaften) mit derselben Gesamtpunkzahl herbeigeführt.
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