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Netzwerktechnik- und Security-Komponenten - Funktionale Vergabe
1.) Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
2.) Die Vergabe wird über die e-Vergabeplattform (nachfolgend Plattform oder Bieterportal genannt) der Deutsche(n) Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal) unter Nr. 24FEA77080 und Titel „Netzwerktechnik- und Security-Komponenten - Funktionale Vergabe“ durchgeführt. Zur Nutzung der Plattform ist eine Registrierung erforderlich. Sämtliche Kommunikation, die dieses Vergabeverfahren betrifft, ist ausschließlich über die Bieterkommunikation der Plattform zu stellen. Auf der oben genannten Webseite stehen auch Informationen zur Registrierung.
Um den Teilnahmeantrag abgeben zu können und um über die Beantwortung von Bieterfragen/Bewerberfragen informiert zu sein, muss der Bewerber sich angemeldet diesen Vorgang angesehen haben und angemeldet die Unterlagen heruntergeladen haben. Ebenso setzen die Arbeit an der Vergabe (z.H. Hochladen von Unterlagen, Stellen von Bieterfragen/Bewerberfragen) eine Anmeldung voraus. Sollten Sie noch keinen Zugriff auf die Vergabeplattform der Deutschen Bahn besitzen, müssen Sie sich auf der Plattform registrieren. Bitte beachten Sie, dass zur Einhaltung der Frist für den Teilnahmeantrag die geforderten Dokumente auf der Plattform eingestellt sein müssen.
3.) Es ist zu beachten, dass im ersten Schritt ein Teilnahmewettbewerb stattfindet.
4.) Bei allen Fragen, bitten wir darum, möglich kurzfristig nach Aufkommen der Fragen, ausschließlich über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform Fragen zu stellen. Natürlich ist es auch gestattet und gewollt, dass Fragen, die über den Teilnahmeantrag hinausgehen auch vorher gestellt werden, wie z.B. Fragen zum Vertrag oder dessen Anlagen.
5.) Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung sind folgende vertraulichen Unterlagen nicht öffentlich zugänglich: Anlage 1 Leistungsbeschreibung, Anhang 1 zu Anlage 1 Kriterienkatalog, Anhang 2 zu Anlage 1 Bieterangaben zur Leistungsbeschreibung, Anlage 2 Preisliste und Anhang C3 Bewertungsmatrix.
Um die oben genannten vertraulichen Anlagen zu erhalten, hat der Interessent zuerst die Eignungsmatrix (Anhang B1) zu prüfen. Sofern der Interessent nach Prüfung der Eignungsmatrix der Meinung ist, dass die Anforderungen für ihn voraussichtlich erfüllbar sind, beantragt er ausschließlich über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform die Übermittlung der vertraulichen Unterlagen. In der Anfrage über die Bieterkommunikation ist eine Eigenklärung abzugeben, in dem folgender Satz steht: „Eigenerklärung Die Firma ………….. hat nach Lesen des Veröffentlichungstextes und Prüfung der Eignungsmatrix Interesse an der Teilnahme an der Vergabe 24FEA77080 und benötigt die vertraulichen Unterlagen der Vergabe 24FEA77080 ausschließlich zur Prüfung, ob eine Teilnahme erfolgen soll.“ Die Eigenerklärung ist zu signieren oder zu unterzeichnen und eingescannt hochzuladen. Zusätzlich sind der Vorname und Name, sowie die Position im Unternehmen der zeichnenden Person in dem Dokument anzugeben.
Erforderlich ist zudem, dass der Interessent dem Auftraggeber die vertrauliche Behandlung der Unterlagen mittels der signierten oder unterschriebenen und eingescannten Vertraulichkeitserklärung Vergabe (Anhang B6) zugesichert hat.
Die Vertraulichkeitserklärung ist Teil der zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen. Sie ist mit einer einfachen elektronischen Signatur (z.B. einer eingescannten händischen Unterschrift) oder einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur zu signieren (z.B. PDF, JPG) und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Zusätzlich ist auch die ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft (Anhang B3) abzugeben.
Nach Erhalt und Prüfung der geforderten Unterlagen wird der Auftraggeber den Interessenten die vertraulichen Unterlagen über die Bieterkommunikation zusenden.
Die Abgabe der Anhänge B3 und B6 zum Erhalt der vertraulichen Unterlagen befreit den Teilnehmer nicht davon, die Anhänge B3 und B6 nochmals mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, damit die eingereichten Teilnahmeunterlagen vollständig sind. Mit Ausnahme der vorgenannten besonders vertraulichen Informationen, sind die übrigen Vergabeunterlagen über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal) abrufbar.
6.) Geforderte Erklärungen und Nachweise stehen in diesem Veröffentlichungstext an entsprechender Stelle und zusätzlich in Anhang B1 Eignungsmatrix. Geforderte Dokumente und Angaben, die bis zum Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag nicht von dem Teilnehmer vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden, sofern rechtlich zugelassen.
7.) Berufung auf die Eignung Dritter („Eignungsleihe“)
Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1 SektVO auf andere Unternehmen berufen.
Im Fall der Eignungsleihe ist das Dokument Eignungsleihe (Anhang B2 der Bewerbungsbedingungen) mit abzugeben.
Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen. Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen, ob Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und behält sich vor, die Vorlage von weiteren Eignungsnachweisen zu fordern. Für Nachunternehmer, die nicht zum Eignungsnachweis nach §. 47 Abs. 1SektVO benannt wurden, gilt folgendes: Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens die Vorlage von Eignungsnachweisen für diese Nachunternehmer zu fordern. Im Falle eines
Austauschs solcher Nachunternehmer behält sich der AG eine erneute Prüfung der Eignung vor.
Bitte beachten bei Eignungskriterien: Bewerben sich Konzernunternehmen, bei denen die Muttergesellschaft oder die Tochtergesellschaft oder die Schwestergesellschaft die geforderte Eignung haben, nicht jedoch die sich bewerbende Gesellschaft, ist ebenfalls das Dokument Anhang B2 Eignungsleihe, ggf. mehrfach, z.B. je Los, einzureichen.
8.) Information zu möglicher strukturierter Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich vor, strukturierte Verhandlungen durchzuführen. Bitte lesen Sie ausführlich das Dokument Basiskommunikationspapier (Anhang B7 der Bewerbungsbedingungen). Vor Durchführung einer strukturierten Verhandlung wird das Dokument entsprechend der geplanten Durchführung angepasst und die Bieter werden ausführlich, z.B. in Form eines MS Teams Meetings über den Ablauf informiert.
9.) Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen
verpflichtet und hat seine Mitarbeiter sowie sonstige mit der Prüfung / Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten. |