Descripción |
Landkreis Northeim - Fachverfahren Kfz-Zulassungswesen
Bekanntmachungs-ID: CXW5YYDY1XFX3N79
Sich ergebende Bieterfragen sind ausschließlich schriftlich über den Vergabemarktplatz Niedersachsen an die Vergabestelle zu richten.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wurde, ist gegen diese Entscheidung ein Antrag auf Nachprüfung durch die Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg, auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, zulässig. Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach § 161 GWB ist der Antrag schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen, unverzüglich zu begründen und soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB). |