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Organismo Stadt Greven
Descripción Unterhaltsreinigung sowie optionale Sonderreinigung und Grundreinigung auf Abruf in verschiedenen Objekten der Stadt Greven in 2 Losen Bekanntmachungs-ID: CXPWYR4LBBQ Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen). Mit Abgabe der Erklärung in Dokument 15_Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (523EU) zusammen mit dem Angebot gilt diese Eigenerklärung als unterschrieben. Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grds. der als Anlage 05_Eigenerklärung Ausschlussgründe (521EU) zu verwenden. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gem. § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen hat. Werden von der Auftraggeberin Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z.B. eine Eigenerklärung zu mindestens zwei vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Ãœbersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Aufraggeberin holt i.R.v. Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunft über Bieter ein, deren Angebot für einen Zuschlag in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige Merkmale vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter i.R.d. Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen darzulegen. Die Bieter haben zum Nachweis, dass sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die ausgefüllten Vordrucke (05_Eigenerklärung Ausschlussgründe (521EU), 15_Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (523EU), 9_Formblätter_Eignung) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über das eingesetzte Vergabeportal durchgeführt. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind dementsprechend in Textform über das Kommunikationsmodul bis zum 23.04.2024 um 10:00 Uhr im Projektraum des Vergabeverfahrens einzureichen. Die Vergabestelle wird den Bietern rechtzeitig (d. h. spätestens sieben volle Kalendertage vor Ende der Angebotsfrist) angeforderte Auskünfte erteilen, wenn und soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden allen Bietern, welche die Vergabeunterlagen abgefordert haben, in anonymisierter Form über das eingesetzte Vergabeportal mitgeteilt. Anfragen der Bieter werden nur in Textform beantwortet. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Beantwortung von Fragen, die später als am 23.04.2024 um 10:00 Uhr vor Ende der Angebotsfrist im eingesetzten Vergabeportal eingehen, kann nicht garantiert werden. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Vergabestelle unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen. Im Rahmen des Vergabeverfahrens finden freiwillige Objektbesichtigungstermine statt. Die Besichtigungstermine finden nur nach Absprache im Zeitraum vom 16.04.2024 bis zum 18.04.2024 und müssen bis spätestens zum 16.04.2024 mit dem folgenden Ansprechpartner vereinbart werden. Ansprechperson: Frau Jürgens, EMail: meike.juergens@stadt-greven.de, Telefon: 02571-920 344, (siehe Anlage 02 Angebotsgrundlagen). Dieser Termin ist freiwillig, wird seitens der Vergabestelle aber empfohlen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt.
Expediente 2024-19
Plazo
Importe
Domicilio Rathausstr. 6
Teléfono +49 2571-920338
Telefax Email: vergabe@stadt-greven.de
Fecha límite
Lugar de presentación
Fecha de apertura
Fecha de publicación 02/08/2024
Boletín de DOUE Paises
Web
https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:465418-2024:TEXT:ES:HTML
Fecha límite de obtención de documentos
Entidad
Comunidad Autónoma
Observaciones
Datos de la adjudicación Es una adjudicación que engloba a las siguientes empresas:

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