Descripción |
Neubau Erich Kästner-Grundschule mit Kindergarten St. Theresia - 732 - Objektplanung Freianlagen
Gegenstand der Beschaffung sind Planungsleistungen für den Neubau der Erich Kästner-Grundschule (3-zügig) als Ganztagesgrundschule mit integriertem Kindergarten St. Theresia (3-gruppig) als Objektplanung Freianlagen (Landschaftsarchitektenleistungen) bestehend aus: 1) Neugestaltung der Außenanlagen mit Schulhof für die Grundschule und Außen-Spielbereich für den Kindergarten gegliedert nach U3- und Ü3-Bereich und
2) Gebäudebegrünung des neu zu errichtenden Gebäudes zur Unterbringung von Grundschule und Kindergarten.
Der Auftraggeber verfährt nach der Vergabeverordnung (VgV) in Verbindung mit dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB).
Vorgesehener Zeitablauf:
22.10.2024: Versand Auftragsbekanntmachung an EU-Amtsblatt,
23.10.2024 - 25.11.2024: Bearbeitungszeit für Angebot,
26.11.2024, 10:00 Uhr: Schlusstermin für Abgabe Angebot, nur elektronisch über Vergabeplattform des Auftraggebers möglich,
13.01.2025: Förmliche Beauftragung im Gemeinderat,
Planungsbeginn: 03.02.2025, Abschluss LPH 2: 05/2025, Abschluss LPH 3: 11/2025,
Abschluss LPH 8: 03/2029, Abschluss LPH 9: 12/2033.
Es werden im Rahmen eines 1-stufigen Offenen Verfahrens, § 15 VgV, unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien die nachfolgend aufgeführten Leistungen und Leistungsbilder vergeben. Die Bedarfsplanung sowie der Lösungsvorschlag der Architekten dient hierbei als Planungsgrundlage. Der Bauherr hat für den Lösungsvorschlag im Architektenverfahren ein Holz-Systembau, entweder als reinen Holzbau oder als Holz-Hybridbau vorgegeben. Das Architektenverfahren findet seinen Abschluss in der förmlichen Beauftragung im Gemeinderat am 16.12.2024. Der Neubau ist nach den Nachhaltigkeitskriterien des Landes Baden-Württemberg (N!BBW) zu errichten. Details hierzu unter Nr. 5.1.7 dieser Auftragsbekanntmachung. Der Neubau wird voraussichtlich in die Gebäudeklasse IV gemäß Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO B-W) eingeordnet.
Der Auftraggeber wünscht die Zugrundelegung der HOAI 2021 für die Beauftragung.
Zur Bewältigung der Planungsaufgabe ist der Einsatz berufsspezifischen Fachwissens für die Objektplanung Freianlagen (Landschaftsarchitektenleistungen) erforderlich. Dies macht gegebenenfalls bei fehlender fachlicher Qualifikation eine interprofessionelle Zusammenarbeit zwischen mehreren Büros notwendig. In diesem Fall ist auch eine gemeinsame Bewerbung / Angebot unterschiedlich spezialisierter Fachplanungsbüros bspw. als Team, Arbeitsgemeinschaft, etc. möglich, soweit nicht von der Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 VgV Gebrauch gemacht wird.
Der Bauherr erwartet, dass die zu beauftragenden Leistungen der Objektplanung Freianlagen (Landschaftsarchitektenleistungen) durch entsprechend qualifizierte Auftragnehmer erbracht werden. Die jeweils geforderte fachliche Erfahrung muss jeweils verfügbar sein.
Der Auftraggeber wird, soweit vorgeschrieben, vor Auftragserteilung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgünden Nachweise anfordern (§ 48 VgV).
Für die Ausarbeitung der Angebote sowie für etwaige Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Auftragsgespräch / einer Bieterpräsentation (Aufklärung über das Angebot / Eignung) werden keine Kosten erstattet.
Eine Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen bezüglich der zu vergebenden Planungsaufgabe mit Abgabe des Angebotsschreibens wird nicht verlangt; dennoch
vorgelegte Lösungsvorschläge werden bei der Wertung nicht berücksichtigt und auch nicht vergütet.
Es soll-/en der/die Bieter den Zuschlag erhalten, welche/r unter Berücksichtigung von Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit, und Honorarangebot das bestmögliche Ergebnis erwarten lässt (§ 58 VgV). Die für die Wertung der Angebote zuschlagsbestimmenden Kriterien bestehen aus insgesamt 4 leistungsbezogenen Kriterien (Kriterien 1 bis 4) und 1 Preiskriterium (Kriterium 5). Das Angebot mit dem höchsten Punktwert erhält den Zuschlag. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. Max. erreichbare Höchstpunktzahl: 1 000 Punkte.
Nachforderungen von Unterlagen erfolgen auf Grundlage von § 56 VgV. Die Vergabestelle weist hiermit ausdrücklich darauf hin, dass die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, rechtlich ausgeschlossen ist (§ 56 Abs. 3 VgV).
Der in § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV zugrunde gelegte Zeitraum von höchstens 3 Jahren ist für dieses Projekt als vergleichender Betrachtungszeitraum nicht geeignet. Um ausreichenden Wettbewerb zu gewährleisten, wird der Betrachtungszeitraum für die einzureichenden Referenzen deshalb auf 10 Jahre, 01.09.2014 bis 31.08.2024, erhöht.
Weitere Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. - Este anuncio modifica la versión anterior: 03f4f75c-103c-422d-8491-9093f5f10561-01 |